1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über das Ferienhaus „Mayas
Strandhaus“ ist verbindlich geschlossen, wenn der Mieter die Anzahlung an den
Vermieter überwiesen hat.
Das Objekt wird dem Mieter für die angegebene
Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf
nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Zwei Hunde sind willkommen
(ggfs. mehr nach Absprache). Die konkreten Daten zur Anmeldung werden per Gästebogen
erhoben und an den Parkbetreiber übermittelt.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind pauschal
berechnete Nebenkosten enthalten.
Es wird eine Anzahlung von 25 % des Mietpreises
vereinbart, diese ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist bis
spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Bei Vertragsabschluss zu einem
Zeitpunkt, der die 28 Tage zum Mietbeginn unterschreitet, wird der gesamte
Betrag sofort fällig.
Die Erhebung des Mietzinses ist unabhängig von der
Servicepauschale, die durch den Parkbetreiber erhoben wird.
3. Mietdauer/Reinigung
Am Anreisetag stellen die Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt
spätestens bis 10 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der
Mieter die folgenden Arbeiten selbst zu erledigen:
· entleeren von Papierkörben und Mülleimern,
· Entsorgung von Leergut.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch
schriftliche Erklärung gegenüber den Vermietern vom Mietvertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei den
Vermietern.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er
pauschalen Ersatz für die bei den Vermietern bereits entstandenen Aufwendungen
und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit 25 % (mind. jedoch 25,00 €)
Rücktritt bis zum 25. Tag vor Beginn der Mietzeit 50 %danach und bei Nichterscheinen 80 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
bei den Vermietern kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen
Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende
Vertragsverhältnis einzutreten.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften
er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Vermieter
haben nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft
anderweitig zu vermieten und müssen sich das dadurch Ersparte auf die von ihnen
geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter ausdrücklich empfohlen.
5. Kündigung durch die Vermieter
Die Vermieter können das Vertragsverhältnis vor
oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung,
Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem
solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter
von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des
entgangenen Gewinns verlangen.
6. Aufhebung des Vertrags wegen
außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt
werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen
frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte
Leistungen erstatten (s. Punkt 4).
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt
mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte
Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie
der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter
ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen bzw.
mitgeführten Haustieren schuldhaft verursacht worden ist. Beschädigungen sind
dem Vermieter anzuzeigen.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der
Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich
den Vermietern anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten
Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen
Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen
oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen
Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten
der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und
Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. den entstehenden
Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, die Vermieter über
Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese
Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen
Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
8. Haftung des Vermieters
Die Vermieter haften für die Richtigkeit der
Beschreibung des Mietobjekts und sind verpflichtet, die vertraglich
vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten
Mietzeit zu erhalten. Die Vermieter haften nicht gem. § 536 a BGB. Die Haftung
der Vermieter für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Vermieter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die
Vermieter haften nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Sturm,
Überschwemmung etc.).
9. Tierhaltung
Haustiere, insbesondere Hunde, sind herzlich
willkommen. Diese sind im Park an der Leine zu führen, eventuelle
Hinterlassenschaften sind entsprechend der Statuten des Parks sofort aufzunehmen
und zu entsorgen. Entsorgungsstationen sind an verschiedenen Stellen im Park angebracht,
des Weiteren befindet sich ein Kotbeutelspender im rückwärtigen Teil des
Gartens.
10. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
11. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme im
Hinblick auf die Nachbarschaft aufgefordert.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte
seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen der Vermieter gegen Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz der Vermieter
als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Die
Allgemeinen Mietbedingungen werden durch den Abschluss des Mietvertrages
anerkannt. Dieser kommt zustande mit Überweisung der Anzahlung auf das genannte Konto und bedarf keiner Unterschrift.
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